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Privat- und Beihilfeversicherte

Das Honorar für Psychotherapie für Privat- und Beihilfeversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP:3,0-facher Satz) und beträgt 131,16 EUR für jede Therapiesitzung von 50 Minuten.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten einer Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden. 

In vier einfachen Schritten kann die Psychotherapie zeitnah beginnen:

  1. Kontaktieren Sie ihre Krankenversicherung.

  2. Vereinbaren Sie mit mir einen Termin zum Erstgespräch.

  3. Nach den vier darauf folgenden probatorischen Sitzungen stelle ich mit Ihnen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

  4. Sobald die Krankenversicherung die Therapie bewilligt hat, kann die Therapie beginnen.

 

Selbstzahler:innen

Falls Sie es wünschen, können Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen. Ihre Krankenkasse erhält dann keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP: 3,0-facher Satz) und beträgt 131,16 EUR für jede Therapiesitzung von 50 Minuten.

 

Bahn BKK 

Sollten Sie bei der Bahn BKK versichert sein, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten Ihrer Behandlung in meiner Praxis.

Gesetzlich Krankenversicherte

Versicherte aller anderen gesetzlichen Krankenkassen können entsprechend §13 Abs. 3 SGB V die Kostenerstattung für Psychotherapie in meiner Praxis beantragen. Details

Paartherapie

Die Kosten pro Sitzung von 50min betragen 153 Euro.

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